Baunebenkosten: Was kostet ein Bauantrag?

Bevor Sie mit dem Hausbau beginnen, brauchen Sie nach der Hausplanung eine Baugenehmigung, die Sie mithilfe eines Bauantrags stellen.

Der Bauantrag ist eine entscheidende Voraussetzung, um die Baugenehmigung zu erhalten und mit dem Bau Ihres Traumhauses starten zu dürfen. Dafür werden jedoch Gebühren fällig, die in der Kalkulation der Baunebenkosten nicht fehlen sollten. Wie hoch diese sind, aus welchen Faktoren sich die Kosten zusammensetzen und worauf Sparfüchse unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Bauantrag?

Möchten Sie ein Haus oder ein anderes Bauprojekt umsetzen, ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich. Dieser soll sicherstellen, dass ein Neubau alle Kriterien der geltenden Bauordnung erfüllt und muss noch vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Prüfung des Antrags kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Wurde die Baugenehmigung schließlich erteilt, gilt diese meist für drei bis vier Jahre. Kommt es beim Hausbau zu unerwarteten Verzögerungen, kann eine Verlängerung für weitere zwei Jahre beantragt werden.

Das kostet Sie ein Bauantrag

Die Kosten eines Bauantrags sind stets individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Einen entscheidenden Einfluss hat der Bauwert der geplanten Immobilie. Dabei gilt: Je größer das Bauvorhaben, desto höher sind auch die Gebühren für den Erhalt der Baugenehmigung. Für eine grobe Ermittlung der tatsächlichen Antragskosten können sich Häuslebauer an folgender Formel orientieren: (umbauter Raum in m³ x Bauwert in € pro m³) x 0,5

Baugenehmigung mit Hilfe eines Architekten

Ein Bauantrag wird in der Regel von einem Architekten oder einem Berater des ausführenden Bauunternehmens eingereicht. Entscheiden Sie sich für die Beauftragung eines Architekten, kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Durchschnittlich belaufen sich die Gebühren der Antragstellung dann auf rund 10 Prozent der geplanten Bausumme.

Kosten der Baugenehmigung senken: So geht’s

Sparfüchse aufgepasst! Um das Budget zu schonen, sollten unnötige Baunebenkosten unbedingt vermieden werden. Während sich die Gebühren der Baubehörde grundsätzlich nicht senken lassen, können Sie unter Umständen jedoch mit Ihrem Architekten einen niedrigeren Pauschalpreis für die Erstellung des Bauantrags verhandeln. Entscheiden Sie sich für den Bau eines Fertighauses, sollten die Kosten der Antragstellung bereits im Festpreis inbegriffen sein.

Unnötige Fehler vermeiden

Besonders ärgerlich ist es, wenn sich kleine Unaufmerksamkeiten oder Fehler in den Bauantrag schleichen. Fehlen bei der Antragstellung beispielsweise wichtige Dokumente, kann dieser abgelehnt werden. Das bedeutet nicht nur einen zeitlichen Mehraufwand, sondern belastet auch Ihr Budget. Denn die Gebühren für den abgelehnten Antrag werden trotzdem fällig – ebenso wie die Kosten der erneuten Antragstellung.

Außerdem darf der Bau Ihres Traumhauses erst starten, sobald die Baugenehmigung offiziell erteilt wurde. Ein früherer Baubeginn wird mit hohen Bußgeldern bestraft.

Übrigens: Entscheiden Sie sich für ein Massivhaus von Town & Country Haus, unterstützen wir Sie auch beim Bauantrag, ohne zusätzliche Kosten für die gemeinsame Erstellung - anders als bei einem Architekten.

Sie haben weitere Fragen rund um den Prozess der Baugenehmigung, die noch nicht beantwortet wurden? Unsere regionalen Town & Country Haus Partner sind jederzeit für Sie da!